Art. 2 KI-Verordnung kommentiert: die sieben Adressatengruppen, die extraterritoriale Reichweite über den Marktauswirkungstest und die zwölf Ausnahmetatbestände von Militär bis Open Source.
Art. 8 KI-Verordnung: die Scharniernorm zwischen Einstufung und Pflichtenkatalog – Verhältnis zu sektoralem Produktrecht, Integrationsoption bei Doppelprüfung.
Art. 5 KI-Verordnung kommentiert: die acht verbotenen KI-Praktiken, ihre Tatbestände, die Ausnahmen bei biometrischer Echtzeit-Identifizierung und die Abgrenzung zum Hochrisiko-Regime.
Art. 6 KI-Verordnung kommentiert: die zwei Wege in Hochrisiko (Anhang I und Anhang III), die Filterregel des Abs. 3 und die Dokumentationspflicht des Providers.
Kommentar zu Art. 3 Nr. 1 EU AI Act: Die zentrale Definition des KI-Systems zerlegt — Tatbestandsmerkmale, Erwägungsgründe, Auslegung und Praxisfolgen.